Von Finanzierung bis Inzahlungnahme


Finanzierung

In Zusammenarbeit mit der Santander Bank erhalten Sie die auf Ihre Bedürfnisse angepasste Finanzierung. Eine Mindestanzahlung ist nicht erforderlich, genießen Sie ein Höchstmaß an Flexibilität mit attraktiven Zinssätzen und variablen Laufzeiten von 12 – 96 Monaten.

Gewährleistung / Garantie

Selbstverständlich leisten wir eine

12-monatige Gewährleistung auf unsere Fahrzeuge. Optional besteht ebenfalls die Möglichkeit, auf eine Gebrauchtwagen Garantie unseres Partners Intec zurückzugreifen, nähere Informationen

HU/AU Service

Vor Verkauf / Auslieferung erhalten unsere Fahrzeuge in der Regel eine neue HU/AU Abnahme! Vollgutachten gemäß §21 der StVZO (z. B. bei US-Fahrzeugen) sind für uns natürlich kein Fremdwort !

Inzahlungnahme

Um Ihnen den Weg zu unseren Gebrauchtwagen noch einfacher zu machen, nehmen wir gern Ihr bisheriges Fahrzeug in Zahlung. Auf Wunsch veranlassen wir eine kostenlose Bewertung Ihres Fahrzeugs, zum Beispiel während Sie einen unserer Gebrauchten bei einer Probefahrt kennenlernen. Schon nach der Probefahrt erhalten Sie ein verbindliches, faires Angebot.

Wir haben Ihr Interesse geweckt?


Ausfuhrkennzeichen

Vorzulegen ist: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II, besondere Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (dreifach gelb), Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung (für die gesamte Zeit der Ausfuhrzulassung)
  • Für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer ist eine SEPA-Bankverbindung erforderlich.
  • Ausweise sind im Original vorzulegen oder Kopie
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat

Ort der Beantragung: 

täglich zwischen 8 Uhr und 10 Uhr im:

  • Bürgeramt Halberg
  • Bürgeramt West
  • Bürgeramt Dudweiler 
    (im Bürgeramt City nicht möglich)

Vorführung des Fahrzeugs erforderlich: 

Zur Identifizierung des Fahrzeugs und zur Durchführung einer Sichtkontrolle
muss das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgeführt werden.


Kurzzeitkennzeichen

Gültigkeit maximal fünf
Tage vorzulegen ist:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II, besondere Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (dreifach gelb), Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung (für die gesamte Zeit der Ausfuhrzulassung)
  • Für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer ist eine SEPA-Bankverbindung erforderlich.
  • Ausweise sind im Original vorzulegen oder Kopie
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat

Vorraussetzung:

  • Die genauen Fahrzeugdaten (Fahrzeugklasse, Aufbauart und Fahrzeugidentnummer) sind durch Fahrzeugpapiere zu belegen. Nur wenn Originale nicht verfügbar sind werden Kopien anerkannt.
  • Fahrzeugident-Nr. muss zur Eintragung vorgelegt werden
  • Gültige Hauptuntersuchung ist vorzulegen. Hat das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (HU), kann ein Kurzzeitkennzeichen nur mit der Einschränkung erteilt werden, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle durchgeführt werden.
  • Zuständig ist die Wohnsitzzulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde. Der Standort ist anhand eines Kaufvertrages oder einer Rechnung glaubhaft zu machen.

Zulassungsservice

Ihre Vorteile: 

  • Kein „Behördenstress“
  • Zeitersparnis
  • Keine unnötigen Wege wegen fehlender Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen
wir für die Zulassung:

  • Zulassungsantrag (Vollmacht)
  • EVB-Nummer (bekommen Sie bei von Ihrem zuständigen Versicherungsvertreter)
  • Kopie Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat 

Wunschkennzeichen

Reservieren Sie sich Ihr Wunschkennzeichen in:

  • Saarbrücken
  • Völklingen
  • Saarlouis
  • St. Ingbert
  • Neunkirchen
  • St. Wendel
  • Merzig-Wadern

Achtung: Bitte bringen Sie uns die ausgedruckte Bestätigung mit, andernfalls kann eine Bearbeitung durch das jeweilige Landratsamt nicht erfolgen.